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Wie groß darf der Steigungswinkel der Rampe sein, wie lang muss sie sein? Grundsätzlich sollte eine Rampe so lang wie möglich sein, damit die zu überbrückende Höhe mit der geringst möglichen Steigung überwunden werden kann. Es gibt Richtlinien, die die maximale Steigung einer Rampe festlegen. So besagt die Richtlinie DIN 18024-1 unter anderem, dass Rampen ohne Quergefälle maximal 6% Steigung und ab 600 cm Rampenlänge ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm haben sollen. Doch leider ist nicht immer der Platz vorhanden, um eine geringst mögliche Steigung zu erzielen. Für mobile Rampen sind daher diese Werte eher unpraktikabel, gilt es doch, das gerade anstehende Hindernis zu überwinden. Gewöhnlich werden folgende Werte für den Steigungswinkel einer Rampe zu Grunde gelegt:
Ohne eine vorherige, sorgfältige Risikoeinschätzung sollte keine Rampe befahren werden. Wie errechne ich den Steigungswinkel oder die Länge der Rampe? Berechnungsformeln: |
Höhe =
|
Steigung x Länge |
Beispiel: | 6 (% Steigung) x 200 cm Länge) | = 12 cm Höhe |
100 | 100 |
Länge =
|
Höhe x 100 |
Beispiel: | 12 (cm Höhe) x 100 | = 200 cm Länge |
Steigung | 6 (% Steigung) |
Steigung =
|
Höhe x 100 |
Beispiel: | 12 (cm Höhe) x 100 | = 6% Steigung |
Länge | 200 (cm Länge) |


